Jahresabschluss

Jahresabschluss

Die Erstellung eines fundierten Jahresabschlusses setzt eine hohe Kenntnis von der handels- sowie steuerrechtlichen Kenntnissen voraus. Insbesondere, wenn man verschiedene externe Adressaten im Rahmen der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten zufriedenstellen möchte oder muss, sind eine Fülle von Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten.

Wir entlasten Sie zuverlässig von dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Als Ergebnis erhalten auf Basis der laufenden Finanzbuchführung einen Jahresabschluss, der ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmen abbildet.

Um den steuerrechtlichen Vorschriften zu genügen, erstellen wir selbstverständlich neben der Handelsbilanz auch die Steuerbilanz oder – wenn gewünscht und möglich – eine sogenannte Einheitsbilanz, die beide Vorschriften abdecken.

Sollten nicht wir, sondern Sie oder ein anderer externer Dienstleister die laufende Finanzbuchführung erstellen, können Sie uns auch mit der Jahresabschlusserstellung auf Basis dieser Finanzbuchführungsdaten beauftragen. Abhängig von der für die Finanzbuchführung eingesetzten Software, können grundsätzlich die Daten in unser System eingespielt werden, so dass wir auf Ihre Buchführung aufbauen können.

Sonderbilanzen

Neben den jährlich wiederkehrenden Jahresabschlüssen sind bei bestimmten Situationen oder Anlässen zusätzliche Abschlüsse zu erstellen. Diese sind u.a.

  • Eröffnungsbilanz
  • Zwischenbilanz (z.B. für eine Umwandlung, Ausscheiden von Gesellschaftern)
  • Liquidationsbilanzen
  • steuerliche Sonderbilanzen
  • steuerliche Ergänzungsbilanzen