Über uns

Eine Steuerberatung
die digital denkt

Wer wir sind

Unsere Kanzlei wurde am 01. Januar 1983 von Frank-Dieter Leichsenring am heutigen Standort eröffnet. Seit dem 01. Januar 2009 führt er die Kanzlei zusammen mit seinem Sohn Tobias Leichsenring als Sozietät fort.

Seit Kanzleigründung betreuen wir Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen sowie Privatpersonen. Unsere Leistungen der klassischen Steuerberatung werden durch umfangreiche betriebswirtschaftliche Beratungsangebote ergänzt.

Die ursprünglich von Frank-D. Leichsenring als Einzelkanzlei gegründete Kanzlei wird seit dem 01. Januar 2009 als Sozietät über zwei Generationen zusammen mit seinem Sohn Tobias Leichsenring geführt.

Unser Ansatz

Wir analysieren Ihren derzeitigen Rechnungswesenprozess und setzen hierauf einen digitale Prozess auf. Dabei verwenden wir neben der cloudbasierten Plattform “Unternehmen online” des Marktführers DATEV eG verschiedene weitere Tools, jeweils abgestimmt auf die individuelle Situation Ihres Unternehmens.

0
zufriedene
Mandanten
0
Gehaltsabrechnungen
im Monat
0
Prozent
motiviert
FAQ

Häufige Fragen

Für die Erstellung der laufenden Finanzbuchführung sowie des sich hieraus abgeleiteten Jahresabschlusses verwenden wir ausschließlich die Rechnungswesen Software des Marktführers DATEV eG. Durch diese seit Jahrzehnten am Markt etablierte Software können wir zuverlässig arbeiten und externen Adressaten (z.B. Banken, Investoren) Auswertungen in bekannter Aufbereitung eines Anbieters mit hoher Reputation bereitstellen.

Für die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltabrechnungen verwenden wir ausschließlich die Software Lodas des Marktführers DATEV eG. Durch diese seit Jahrzehnten am Markt etablierte Software können wir zuverlässig arbeiten und Abrechnungen in bekannter Aufbereitung eines Anbieters mit hoher Reputation bereitstellen.

Für die Zurverfügungstellung der monatlichen Abrechnungen an Ihre Arbeitnehmer empfehlen wir Ihnen das Modul “Arbeitnehmer online“. Hiermit können die Abrechnungen automatisiert den Arbeitnehmern zugestellt werden.

In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir gemeinsam, ob und wie wir künftig zusammenarbeiten könnten. Im Anschluss erhalten Sie eine Honorarvereinbarung, damit auch hier für Sie Transparenz hergestellt wird.

Grundsätzlich empfehlen wir, dass Sie Ihrer bisherigen Kanzlei den Wechsel mitteilen, wir können dieses aber auch gerne für Sie übernehmen.

Sollte die bisherige Kanzlei auch über die Software der DATEV eG verfügen, ist eine Übernahme der Alt-Daten in der Regel unproblematisch. In anderen Fällen finden wir dieses individuell heraus, das konkrete Vorgehen wird in der Regel zwischen den Kanzleien abgesprochen.

Da sowohl die Finanzbuchführung als auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in der Regel monatlich erstellt werden, ist ein Wechsel grundsätzlich immer nach der Fertigstellung eines Monats sinnvoll möglich.

Sollte der Wechsel vor Fertigstellung des Jahresabschlusses/Steuererklärungen des Vorjahres erfolgen, erstellen in der Regel wir die Unterlagen nach dem Wechsel auf Basis der Buchführung des Vor-Beraters. Grundsätzlich könnte aber die bisherige Kanzlei auch noch den Jahresabschluss/Steuererklärung auf Basis des von ihr gebuchten Buchführungsbestandes fertigstellen.

Ein Wechsel wäre also grundsätzlich nicht nur zum Jahreswechsel, sondern auch unterjährig möglich.

Viele Branchen habe im Rechnungswesen und bei der steuerlichen Behandlung das gleiche Fundament, weshalb wir viele unterschiedliche Branchen betreuen. Hierzu gehören u.a. das produzierenden Gewerbe, handwerkliche Gewerbe und Handel als auch Dienstleistungen. Ein Schwerpunkt im Handel stellt bei uns die Betreuung von Onlinehändlern dar.

Grundsätzlich betreuen wir keine Betriebe mit hohen Bareinnahmen (z.B. Gastronomie, Schrotthandel), Land- und Fortwirte sowie Heilberufe.

Als Standardbezahlweg bieten wir das für alle komfortable SEPA-Lastschriftverfahren an. Mit der Zusendung der Honorarrechnung erhalten Sie die Nachricht der Fälligkeit und brauchen nichts weiter zu veranlassen.

In Ausnahmefällen bieten wir auch die Möglichkeit der Überweisung an. Aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands bepreisen wir dieses.